Spezial-Auktionshaus Werner Anton Pedack

 

Öffentliche, freiwillige Immobilienversteigerung

Bei der öffentlichen, freiwilligen Versteigerung handelt es sich um eine Auktion im klassischen Sinn. 

Die Besichtigung findet sowohl an festgelegten Terminen als auch nach telefonischer Vereinbarung statt. Bei der Besichtigung können die Interessenten bereits bindende Vorgebote abgeben. D. h. für Sie als Verkäufer, daß Sie mit sehr kurzen Einlasszeiten für den Verkauf Ihrer Immobilien zu marktgerechten Preisen rechnen können. 

Die optimale Preisfindung ist durch die Auktionsdynamik gegeben. Gleichzeitig sind die abgegebenen Gebote, im Gegensatz zu normalen Immobiliengeschäften, bindende Kaufzusagen! 

Die üblichen Abläufe, notarielle Verbriefung und Bezahlung nach Auflassvormerkung, Auktionsgebühren etc. sind nach den gesetzlichen Vorschriften davon unberührt.

Die Vorlaufzeit für eine Auktion mit Anmeldung bei der zuständigen IHK und Ordnungsamt beträgt ca. 6 Wochen.

Der Startpreis bzw. Limitpreis wird von uns gemeinsam mit dem Verkäufer unter Zugrundelegung der ortsüblichen Immobilien- bzw. qm-Preise festgelegt.

Für unsere Tätigkeiten verrechnen wir ein Aufgeld von 5% auf den Zuschlagspreis sowie die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Die Kaufsumme ist vom Höchstbietenden erst nach Auflassvormerkung und Zahlungsfälligkeit durch Mitteilung des Notars zu begleichen, das Aufgeld ist fällig zum Notartermin. 

Für den Verkäufer entstehen keine Kosten!

Sie haben eine Immobilie zu versteigern? Kontaktieren Sie uns über nebenstehendes Kontaktformular.

Nicht-Öffentliche, freiwillige Immobilienversteigerung 

Es handelt sich bei der nicht-öffentlichen, freiwilligen Versteigerung um eine Versteigerung für einen ausgesuchten Bieterkreis mit entsprechendem Bonitätsnachweis. Bei der Besichtigung werden nur bindende Vorgebote angenommen. D. h. für Sie als Verkäufer, daß Sie mit sehr kurzen Einlasszeiten für den Verkauf Ihrer Immobilien zu marktgerechten Preisen rechnen können. 

Die Auktiosndynamik hat auch den Vorteil, dass die Interessenten direkt gegeneinander, auf Augenhöhe durch den Bonitätsnachweis, Ihre Gebote abgeben können. Die optimale Preisfindung ist in diesem Falle durch höhere Gebote gegeben. Gleichzeitig sind die abgegebenen Gebote, im Gegensatz zu normalen Immobiliengeschäften, bindende Kaufzusagen! 

Der größte Vorteil für Sie als Verkäufer ist aber sicherlich, dass wir als Auktionshaus für die Bonität der von uns ausgesuchten Bieter garantieren!

Die üblichen Abläufe, notarielle Verbriefung und Bezahlung nach Auflassvormerkung, Auktionsgebühren etc. sind nach den gesetzlichen Vorschriften davon unberührt.

Die Vorlaufzeit für eine Auktion mit Anmeldung bei der zuständigen IHK und Ordnungsamt beträgt ca. 6 Wochen.

Der Startpreis bzw. Limitpreis wird von uns gemeinsam mit dem Verkäufer unter Zugrundelegung der ortsüblichen Immobilien- bzw. qm-Preise festgelegt.

Für unsere Tätigkeiten verrechnen wir ein Aufgeld von 5% auf den Zuschlagspreis sowie die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%.

Die Kaufsumme ist vom Höchstbietenden erst nach Auflassvormerkung und Zahlungsfälligkeit durch Mitteilung des Notars zu begleichen, das Aufgeld ist fällig zum Notartermin.

Für den Verkäufer entstehen keine Kosten!

 

 

Sie haben eine Immobilie zu versteigern? Kontaktieren Sie uns über nebenstehendes Kontaktformular.